
Das elektrische Fahren ist ein großer Schritt nach vorne, aber eine durchschnittliche Probefahrt dauert nur 45 Minuten.
Sie können viele Details kennenlernen, aber nicht alles. Deshalb gibt Ihnen Opel jetzt die Zeit, die Sie brauchen: 90 Tage, um sich selbst zu überzeugen. Du hast das richtig gelesen! Wenn Sie während der Electric Days einen Mokka-e oder Corsa-e kaufen, haben Sie 90 Tage Zeit, um Ihre Meinung zu ändern. So hast du genügend Zeit, das Auto kennenzulernen und sich an das elektrische Fahren zu gewöhnen. Und du wirds schnell die vielen Vorteile der Elektromobilität entdecken.
Bevorzugen Sie nach 90 Tagen oder 3.000 Kilometern ein nicht elektrisches Auto? Kein Problem, tausche das Auto einfach gegen ein Benzin- oder Dieselmodell aus. Wetten, dass du es behalten wirst? Denn ob Sie sich für den eleganten Mokka-e oder den komfortablen Corsa-e entscheiden, die Zukunft ist für dich vielversprechend.
Lassen Sie sich während der Opel Electric Days von unserem Elektroautos überzeugen.
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Nachfolgend sind die Bedingungen dieses Programms für dich aufgeführt:
Das Rückerstattungsrecht gilt für Einzelpersonen, Selbstständige und Unternehmen. Vermieter und Leasingunternehmen sind ausgeschlossen und es gibt eine Begrenzung auf maximal 1 Kauf von 1 Fahrzeug mit Rückgaberecht pro Kunde.
Das 90-tägige "Rückgaberecht" gilt für den Kauf eines neuen elektrischen Opel Corsa-e oder Mokka-e. Diese Aktion gilt bei teilnehmenden Opel-Händlern und findet vom 12.05.2021 bis einschließlich 30.06.2021 statt.
Das 90-tägige „Rückgaberecht“ beinhaltet einen zusätzlichen Fahrer zum Kaufvertrag für das neue Auto mit einigen zusätzlichen Bestimmungen;
Wird dies beim Kauf (Unterzeichnung des Kaufvertrages) des Elektrofahrzeugs nicht unterschrieben, besteht kein Rückgaberecht.
Der Kunde hat die Wahl, sich anzumelden oder nicht, aber immer beim Kauf des Elektroautos.
Das 90-tägige „Rückgaberecht“ gilt nur beim Kauf eines neuen vollelektrischen Opel Corsa-e oder Mokka-e für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen nach der Registrierung oder 3.000 km (der zuerst erreicht wird).
Wenn diese Frist abgelaufen ist oder die Anzahl der Kilometer größer ist, erlischt dieses Rückgaberecht. Vor Ablauf der Frist oder vor Erreichen der Kilometerzahl muss der Kunde den Opel-Händler, bei dem das Fahrzeug gekauft wurde, kontaktieren und schriftlich mitteilen, dass er von seinem Rückgaberecht Gebrauch machen möchte (= behördliche Genehmigung).
Das Rückgaberecht besagt, dass sich der Kunde im Falle der Rückgabe des Corsa-e oder Mokka-e verpflichtet, einen neuen Opel-Pkw zu kaufen, der nicht vom gleichen Motortyp sein kann (der Kunde muss daher ein Hybridauto kaufen , Benzin oder Diesel) und die spätestens 45 Tage nach der Genehmigung der Rücksendung registriert werden müssen, andernfalls erlischt das Rückgaberecht.
Das zweite Fahrzeug muss daher bereits produziert sein (Lager oder Pipeline), um eine rechtzeitige Registrierung gewährleisten zu können.
Diese Regel erscheint in den Verkaufsbedingungen an den Kunden. Der Händler kann diese Bedingungen jedoch auf Wunsch des Kunden anpassen. Das zweite Fahrzeug muss immer unter dem gleichen Namen wie das erste Elektrofahrzeug gekauft werden.
Bei der Rückgabe ist der Kunde dafür verantwortlich, das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand (gemäß den RENTA-Standards) zurückzugeben. Ist dies nicht der Fall, kann eine Wertminderung für den Schaden berechnet werden (Informex-Standards). Wir empfehlen dem Kunden, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Der teilnehmende Opel-Händler verpflichtet sich, den zurückgegebenen Opel-Elektro-Personenkraftwagen innerhalb der über eine Gutschrift festgelegten Frist zum gleichen Betrag wie der Preis der Originalrechnung zurückzunehmen. Reparatur- oder Schadenskosten (Informex-Standards) können abgezogen werden. Das Rückgaberecht sieht vor, dass der Kunde bei der Rückgabe des Elektrofahrzeugs und beim Kauf des Alternativfahrzeugs verpflichtet ist, einen Beitrag von 300 € (ohne MwSt.) Pro begonnenem Monat (ausgedrückt in laufenden Monaten) zu zahlen. Diese Frist beginnt mit der Zulassung des Elektrofahrzeugs. Die monatliche Zulage wird beim Kauf des zweiten Fahrzeugs gezählt und von der kommerziellen Ermäßigung für das zweite Fahrzeug abgezogen. Die Höhe hängt von der Anzahl der Monate zwischen der Erstzulassung des neuen Elektrofahrzeugs und seiner tatsächlichen Rückgabe ab (maximal 90 + 45 Tage).
In der Zeit zwischen der Formalisierung des Rückgaberechts und der Inbetriebnahme des neuen Fahrzeugs (daher max. 45 Tage nach der Formalisierung): Fahren Sie entweder mit dem Elektrofahrzeug weiter, das ursprünglich unter den für die erste Rückgabefrist geltenden verlängerten Bedingungen gekauft wurde, mit einer Verlängerung von max. 45 Tage / 2.000 km und eine Entschädigung von 300 € ohne MwSt. Pro Monat begonnen. Geben Sie das Elektrofahrzeug entweder sofort zurück, wenn es über eine Mobilitätslösung verfügt, bis das zweite Fahrzeug ausgeliefert wird. Für das zweite Fahrzeug gelten für den Fall, dass das erste zurückgegeben wird, die Handelsklagen entweder ab dem Kaufdatum des ersten Fahrzeugs, wenn zum Zeitpunkt des ersten Kaufs ein Angebot zu diesem Zweck erstellt wurde, oder ab dem das zweite Fahrzeug. Dies hängt davon ab, was am interessantesten ist. Wenn der Kunde Anspruch auf die Anwendung des Inzahlungnahmebonus beim Kauf des ersten Fahrzeugs hat, hat er auch Anspruch auf den Inzahlungnahmebonus beim Kauf des zweiten Fahrzeugs. Die Höhe hängt vom gewählten Modell ab und kann daher beim Kauf des Elektrofahrzeugs und beim Kauf des zweiten Fahrzeugs unterschiedlich sein. Wenn er beim Kauf des ersten Fahrzeugs keinen Anspruch auf den Inzahlungnahmebonus hatte, hat er auch beim Kauf des zweiten Fahrzeugs keinen Anspruch auf den Inzahlungnahmebonus. Der Kunde trägt die mit der Immobilie verbundenen Verwaltungskosten. Damit meinen wir die Zulassungsgebühren für das erste und zweite Auto sowie die Kfz-Steuer, die vom DIV anteilig für die Monate außer Betrieb erstattet wird, in denen das Kennzeichen zurückgegeben wird.
ZUSAMMENFASSUNG KUNDENBEDINGUNGEN:
Sie können das Programm nur beim Kauf eines Elektrofahrzeugs abonnieren, indem Sie die Änderung des Kaufvertrags unterzeichnen und datieren. Sie zahlen während der Nutzungsdauer einen monatlichen Beitrag von 300 € ohne MwSt., Nur wenn das Rückgaberecht ausgeübt wird. Dieser Betrag wird beim Kauf des zweiten Fahrzeugs berechnet. Sie geben innerhalb der vorgegebenen Zeit (max. 90 Tage nach Anmeldung oder 3000 km) an, dass Sie von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen möchten. Sie sind verpflichtet, bei Ausübung des Rückgaberechts ein neues Opel Hybrid-, Benzin- oder Dieselauto zu kaufen. Sie sind für die Versicherung, die jährliche Kfz-Steuer und alle anderen Kosten verantwortlich Sie sind für alle mit der Registrierung verbundenen Kosten verantwortlich. Sie sind für alle Schäden verantwortlich. Wenn Sie sich für eine Wallbox entscheiden (sehr empfehlenswert für die korrekte Erfahrung mit elektrischem Fahren), sind Sie für den Kauf und die Installation der Wallbox verantwortlich. Opel Belgium plant eine Aktion zur Unterstützung dieses Kaufs. Auch nach einer möglichen Rückgabe des Elektrofahrzeugs bleibt die Wallbox Eigentum des Kunden und kann nicht zurückgegeben werden.